
- Bei allen: Personalausweis. Zusätzlich:
- Bei Ledigen: die Geburtsurkunde,
- bei Verheirateten: das Stammbuch oder die Heiratsurkunde,
- bei Verwitweten: das Stammbuch oder die Heiratsurkunde sowie die Sterbeurkunde des Ehepartners,
- bei Geschiedenen: das Stammbuch oder die Heiratsurkunde sowie das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk.
- eine ausführliche Beratung über die nun anstehenden Schritte
- Versorgung, Einbettung und Überführung des Verstorbenen
- Beurkundung des Sterbefalles beim Standesamt und gegebenenfalls Beschaffung der notwendigen Dokumente
- Abmeldung bei der Krankenkasse und Rente sowie die Beantragung des Sterbevierteljahres für Witwen/Witwer
- Behördengänge und Abstimmung mit der jeweiligen Friedhofsverwaltung
- Vorbereitung einer Abschiednahme am offenen oder geschlossenen Sarg
- Abstimmung der Termine mit PfarrerIn oder Vermittlung von freien RednerInnen aus unserem Netzwerk
- Gestaltung, Begleitung und individuelle Dekoration der Trauerfeier
- Beratung zur Musik und Organisation von MusikerInnen, wenn Livemusik gewünscht ist
- Gestaltung von Trauerdruck, Traueranzeigen und Danksagungen sowie die Weitergabe an die jeweilige Zeitung.