Tritt der Todesfall zu Hause ein, rufen Sie den Hausarzt oder ärztlichen Bereitschaftsdienst am Wochenende. Wenn ein Mensch im Krankenhaus oder Pflegeheim verstirbt, kümmert sich die Verwaltung um den Arzt, der dann die Todesbescheinigung ausstellt.
Parallel dazu benachrichtigen Sie uns unter 06033-3548354. Wir sind jederzeit für Sie erreichbar.
Bitte halten Sie folgende Papiere der verstorbenen Person bereit:
- Bei allen: Personalausweis. Zusätzlich:
- Bei Ledigen: die Geburtsurkunde,
- bei Verheirateten: das Stammbuch oder die Heiratsurkunde,
- bei Verwitweten: das Stammbuch oder die Heiratsurkunde sowie die Sterbeurkunde des Ehepartners,
- bei Geschiedenen: das Stammbuch oder die Heiratsurkunde sowie das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk.
- eine ausführliche Beratung über die nun anstehenden Schritte
- Versorgung, Einbettung und Überführung des Verstorbenen
- Beurkundung des Sterbefalles beim Standesamt und gegebenenfalls Beschaffung der notwendigen Dokumente
- Abmeldung bei der Krankenkasse und Rente sowie die Beantragung des Sterbevierteljahres für Witwen/Witwer
- Behördengänge und Abstimmung mit der jeweiligen Friedhofsverwaltung
- Vorbereitung einer Abschiednahme am offenen oder geschlossenen Sarg
- Abstimmung der Termine mit PfarrerIn oder Vermittlung von freien RednerInnen aus unserem Netzwerk
- Gestaltung, Begleitung und individuelle Dekoration der Trauerfeier
- Beratung zur Musik und Organisation von MusikerInnen, wenn Livemusik gewünscht ist
- Gestaltung von Trauerdruck, Traueranzeigen und Danksagungen sowie die Weitergabe an die jeweilige Zeitung.